Optimale Bedingungen für TARGOBANK Trader bei der Einlagensicherung
April 9, 2014 11:55 amViele Anleger, die einerseits mit Wertpapieren handeln, möchten andererseits auch auf eine gewisse Absicherung nicht verzichten. So achten nicht wenige Kunden bei der Wahl der Bank oder des Brokers auch darauf, ob eine Einlagensicherung für Guthaben auf bestimmten Konten vorhanden ist. Bei der TARGOBANK ist das auf jeden Fall so, denn die Einlagensicherung geht hier sogar deutlich über die gesetzlich vorgeschriebene Größe hinaus.
- gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde
- Einlagensicherung gilt für verschiedene Konten, beispielsweise Sparkonten und Tagesgeldkonten
- private Einlagensicherung bei der TARGOBANK über 62 Millionen Euro
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Gesetzliche Einlagensicherung bei der TARGOBANK
Zwar gehört die TARGOBANK mittlerweile zur französischen Bankengruppe Credit Mutuel, aber dennoch handelt sich um ein Kreditinstitut, welches hierzulande ansässig ist. Eine Folge davon ist, dass die TARGOBANK der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt, die im gesamten EU-Raum gilt. Dies wäre also auch dann der Fall, wenn man die Muttergesellschaft aus Frankreich als Maßstab heranziehen würde. Demzufolge ist es so, dass die Guthaben der Kunden, die sich auf den Konten der TARGOBANK befinden, zunächst einmal im Zuge der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Kunde abgesichert sind. Es handelt sich dabei um die Grundabsicherung für Einlagen, welche durch die Entschädigungsseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgedeckt wird. Diese Einlagensicherung bezieht sich natürlich nicht auf Wertpapierbestände, sondern ausschließlich auf Guthaben, die auf verschiedenen Konten der Bank deponiert sein können.
Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?
Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der freiwilligen privaten Einlagensicherung der TARGOBANK ist es so, dass diese natürlich nur für bestimmte Konten gilt. Wie bereits kurz erwähnt, können Wertpapierbestände selbstverständlich nicht durch die Einlagensicherung vor Verlusten geschützt werden. Im Wesentlichen sind es fünf Kontoarten, die bei TARGOBANK von der Einlagensicherung betroffen sind. Es handelt sich dabei um das Girokonto, die Tagesgeld- und Festgeldkonten, die Sparkonten, wie zum Beispiel das Doppelzins-Sparen, sowie auch das Kreditkartenkonto. Bei den Wertpapieren, die in den Depots verwaltet werden, handelt sich hingegen nicht um Bankeinlagen, sodass die Einlagensicherung nicht greift. Allerdings gibt es zumindest in der Hinsicht einen gewissen Schutz, als dass die Wertpapiere getrennt vom Vermögen der TARGOBANK Bank verwahrt werden.
Die private Einlagensicherung der TARGOBANK
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro kann sich die TARGOBANK dadurch auszeichnen, dass zusätzlich noch eine private Einlagensicherung betrieben wird. Diese private Einlagensicherung betreiben wollen zahlreiche Banken und Broker, die in Deutschland ansässig sind. Anleger und Sparer können also insbesondere bei deutschen Instituten davon profitieren, dass es noch eine oftmals weit über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme hinausgehende Einlagensicherung der gibt. Dies trifft auch für TARGOBANK zu, denn die private Einlagensicherung reicht hier bis nicht weniger als 260 Millionen Euro. Natürlich gilt dieser Betrag pro Kunde und nicht für die gesamten Guthaben, die auf allen Konten bei der TARGOBANK vorhanden sind. Somit wird es so gut wie keinen Kunden geben, für den diese hohe Summe im Ernstfall nicht ausreichen würde.
Die Einlagensicherung der TARGOBANK reicht deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen 100.000 Euro hinaus, sodass sich Kunden hier sehr gut abgesichert fühlen können.
- private Einlagensicherung der TARGOBANK bei über 260 Millionen Euro
- abgesichert sind Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Festgeld-, Spar- und Kreditkartenkonto
- Wertpapierbestände fallen nicht unter die Einlagensicherung
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