Daimler-Tochter MyTaxi verliert Rechtsstreit um Rabatt-Aktion
Juni 17, 2015 11:17 amSeit geraumer Zeit haben alteingesessene Taxifahrer mit erheblicher Konkurrenz zu kämpfen. Apps wie MyTaxi führen teilweise einen unerbittlichen Preiskampf, den nur wenige Taxifahrer für fair halten. Sie glauben nicht, dass die Billigfahrten immer alle rechtlichen Bestimmungen einhalten und fürchten langfristig um ihre Existenz. Zumindest eine kürzlich durchgeführte Rabatt-Aktion hat das Stuttgarter Landesgericht am Donnerstag für unzulässig und wettbewerbswidrig erklärt. MyTaxi hatte mit Preisnachlässen von bis zu 50 Prozent geworben.
Aufwind für Taxifahrer
Das Urteil war bereits direkt nach der Verhandlung Anfang Juni erwartet worden. Es erklärte die Rabatt-Aktion der Daimler-Tochter MyTaxi für unzulässig und verweist auf das Personenbeförderungsgesetz. In diesem ist festgelegt, dass die Behörden über Taxipreise bestimmten. MyTaxi hatte argumentiert, die Fahrten allerdings ausschließlich vermittelt zu haben. Für die Fahrt an sich sei das Unternehmen nicht zuständig gewesen. Das Stuttgarter Landesgericht widersprach der Argumentation mit dem Verweis auf die Bezahlmethode der App. Kunden müssen das Entgelt für die Taxifahrt direkt über MyTaxi entrichten.
Daimler will nun rechtliche Schritte gegen das Urteil prüfen. Der Konzern sei der festen Überzeugung, zu keinem Zeitpunkt gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Das sieht der Kläger, die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale, ganz anders. Das aktuelle Urteil sei laut Murat Arslan, Chef der Zentrale, wichtig, um den fairen Wettbewerb unter den Taxifahrern zu gewährleisten. Bereits im April hatte die Taxi-Zentrale mit Erfolg gegen den privaten Mitfahrdienst Uber geklagt. Dieser darf seine Dienste seitdem nicht mehr in Stuttgart anbieten.
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Über MyTaxi
Das Unternehmen wurde im Juni 2009 in Hamburg gegründet. Seitdem kann es auf eine erfolgreiche und europaweite Unternehmenslaufbahn verweisen. Die App wurde mit zahlreichen renommierten Preisen ausgezeichnet und mittlerweile mehr als 10 Millionen Mal gedownloadet. Sie ist in insgesamt 40 internationalen Städten verfügbar und kann auf mehr als 45.000 Taxis zurückgreifen. Nutzer der App können mittels Smartphone unkompliziert ein Taxi bestellen. Dazu reicht es aus, eine entsprechende Anfrage inklusive der gewünschten Uhrzeit und des aktuellen Standorts zu versenden. Binnen weniger Augenblicke erhalten Nutzer dann eine Antwort, wann das entsprechende Taxi Vorort sein wird. Offizielle Mutterfirma der App ist die Intelligent Apps GmbH. Sie gehört allerdings seit 2014 zu 100 Prozent der Daimler AG.
Ist jetzt auch ein Verbot von MyTaxi denkbar?
Die umstrittene Rabatt-Aktion der Daimler-Tochter ist längst vorbei. Allerdings schließt das Urteil eine Neuauflage zumindest im Stuttgarter Umfeld kategorisch aus. Gleichzeitig wurde die Aktion durch eine einstweilige Verfügung auch im Raum Hamburg verboten. Theoretisch kann MyTaxi in allen anderen Region Deutschlands weiter mit Rabatten werben. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass ortsansässige Taxi-Zentralen dann ebenfalls schnell Klage einreichen würden. Mit dem Verweis auf das aktuelle Stuttgarter Urteil hätten die Klagen gute Chancen auf Erfolg. Entsprechend bedeckt hält sich Daimler bezüglich der Frage, ob die Rabatte jetzt wirklich deutschlandweit eingestellt werden. Zumindest in Österreich und Italien führt das Unternehmen die Aktionen aber weiterhin durch.
Im Zuge des aktuellen Urteils kam schnell eine Diskussion über ein generelles Verbot von MyTaxi auf. Die Richter machten während der Verhandlung jedoch klar, dass sie Taxi-Unternehmen keineswegs pauschal vor Konkurrenz schützen wollen. Generell sei ein fairer Wettbewerb im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchaus im Interesse der Allgemeinheit. Zudem bieten auch große Zentralen eigene Apps für ihre Fahrdienste an. Ein Verbot von MyTaxi ist also äußerst unwahrscheinlich.