Kredit abgelehnt & trotzdem Traumfinanzierung erhalten
April 24, 2019 9:37 am
Die Gründe, weshalb ein Kredit abgelehnt wird, können vielfältig sein. Allen, die bei einer Ablehnung verzweifeln, sei gesagt, es gibt Lösungen. Für die Ablehnung eines Kredites können unterschiedliche Ursachen bestehen, sodass sich für nahezu alle Ablehnungsmöglichkeiten eine geeignete Lösung finden lässt. Häufig liegen diese Lösungsansätze ganz nah und sind ohne großen Aufwand möglich. Bei der erfolgten Kreditablehnung heißt es zunächst Ruhe bewahren und dann Schritt für Schritt mögliche Alternativen zu prüfen. Wir zeigen, wie die Antragsteller zu ihrer Traumfinanzierung trotz Ablehnung gelangen.
- Zweiter Kreditnehmer kann Ablehnung entgegenwirken
- SCHUFA-Abfrage ist bei Kreditanfragen deutscher Banken erforderlich
- Um Fehler auszuschließen: einmal jährlich kostenlose SCHUFA-Abfrage beanspruchen und bei Fehlern auf Änderung beharren
- Mehrere Kreditanfragen gleichzeitig können nachteilig für Verbraucher sein
Kredit abgelehnt: Das können die Gründe sein
Wer einen Kredit beantragt, hat dafür unterschiedliche Gründe. Die einen benötigen das Darlehen, da sie sich in einer finanziellen Notsituation befinden, andere wiederum möchten sich damit Träume erfüllen. Bei der Beantragung glaubt kaum jemand daran, dass sein Kredit abgelehnt wird. Umso größer ist häufig die Überraschung, wenn die Bank dennoch eine Absage erteilt. Kein Grund allerdings, um in Panik auszubrechen, denn für die Ablehnung gibt es unterschiedliche Gründe, die sich häufig vergleichsweise einfach lösen lassen. Zu den wesentlichen Ablehnungsgrund für einen Kreditantrag zählt die Auskunft der SCHUFA. Die Schutzgemeinschaft speichert allgemeine Informationen zu Verträgen oder zum Zahlungsverhalten der Verbraucher und übermittelt diese Informationen auf Anfrage an Banken oder andere Unternehmen.
SCHUFA-Abfrage ist bei Krediten in Deutschland verpflichtend
Stellen die Verbraucher einen Antrag auf einen Kredit bei einem deutschen Institut, stimmen sie der Abfrage der eigenen Daten bei der SCHUFA zu. Verweigern die Antragsteller dies, wird die Anfrage gar nicht weiter durch die Bank bearbeitet. Doch was passiert eigentlich, wenn die Verbraucher ihre Zustimmung geben? Für die Kreditentscheidung beziehen die Banken verschiedene Kriterien mit ein. Eines davon ist die Information der SCHUFA bzw. der gespeicherten Daten zum Antragsteller. Welche Verträge oder Finanzierungen laufen gegenwärtig auf deren Namen und wie war das bisherige Zahlungsverhalten? All diese Informationen hat die Schutzgemeinschaft gespeichert und übermittelt sie auf Anfrage an die Banken.
SCHUFA-Daten und ihre Macht
Die Daten bei der SCHUFA haben eine besondere Macht, deren Tragweite sich Verbraucher häufig gar nicht bewusst sind. Das gesamte Zahlungsverhalten der Bürger wird bei der Schutzgemeinschaft gespeichert, selbst kleinste Zahlungsverzüge oder Zahlungen an Inkassounternehmen. Selbstverständlich sind auch Insolvenzen oder andere Zahlungsschwierigkeiten bei der SCHUFA hinterlegt. Doch nicht nur negative Informationen, sondern auch positive/neutrale Daten werden erfasst. Haben die Verbraucher beispielsweise erfolgreich ein Darlehen abgelöst, wird dies ebenfalls im Datenbestand der Schutzgemeinschaft vermerkt. Kreditinstitute sehen auf diese Weise, wie das bisherige Zahlungsverhalten der Antragsteller war und wie hoch das Ausfallrisiko bei einem Kredit sein kann.
Fehlerhafte Daten können Bewertung verfälschen
Kaum jemand weiß genau, welche Daten überhaupt über ihn bei der Schutzgemeinschaft gespeichert werden. Jeder Verbraucher hat allerdings einmal jährlich kostenlos die Möglichkeit, die gesammelten Daten zu seiner Person abzurufen sowie diese postalisch einzusehen. Diesen Service sollten die Verbraucher unbedingt nutzen, denn häufig zeigt sich auf diese Weise, dass nicht immer sämtliche Daten korrekt bzw. vollständig erfasst wurden. Oft gibt es beispielsweise fehlende Informationen zur Ablösung eines Kredites oder falsche Angaben bei den personenbezogenen Daten. Damit dies bei einer eventuellen Kreditanfrage nicht nachteilig für die Verbraucher ist, sollten fehlerhafte Daten umgehend bereinigt werden.
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Weitere Gründe für die Kreditablehnung
Neben der SCHUFA-Auskunft existieren noch weitere Gründe, weshalb ein Kredit abgelehnt werden kann. Ein wesentlicher Grund kann der Arbeitsvertrag des Antragstellers sein. Selbst wenn der Antragsteller unbefristet und Vollzeit ausgestellt ist, kann eine Probezeit zur Ablehnung führen. Innerhalb des Probezeitraumes können Unternehmen ihre Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kurzfristig kündigen, sodass dann auch die sichere Gehaltszahlung wegfällt. Deshalb schließen die Banken Arbeitnehmer in Probezeit bei der Vergabe von Krediten meist aus. Ein weiteres Kriterium für die Ablehnung ist eine Selbstständigkeit oder der Beginn dieser Tätigkeit. Auch solche Antragsteller gelten bei den Banken als Risikogruppe, sodass Kredite kaum an sie vergeben werden. Meist müssen die Selbstständigen eine erfolgreiche Tätigkeit von mindestens drei Jahren nachweisen, um überhaupt eine Chance auf einen Kredit zu haben.
Einkommenshöhe reicht nicht für Kreditbewilligung aus
Einer der wesentlichen Gründe für die Ablehnung eines Kredites ist die Höhe des Einkommens. Ist dieses zu niedrig, wird der Kreditwunsch abgelehnt. Wer beispielsweise 1.200 Euro verdient und davon einen monatlichen Kredit in Höhe von 400 Euro tätigen möchte, erhält erfahrungsgemäß eine Ablehnung, da die sonstigen Ausgaben (beispielsweise Miete, Lebensmittel oder Versicherungen) ebenfalls bezahlt werden müssen und mit diesen Ausgaben womöglich kaum Spielraum für die Tilgung der Kreditrate übrig bleibt. Damit die Banken den Bedarf der Antragsteller für die monatlichen Lebensunterhaltungskosten berechnen können, greifen sie auf interne Formeln und Erfahrungswerte zurück.
Was tun, wenn die Kreditablehnung vorliegt?
Haben die Antragsteller die Ablehnung für ihren Kredit erhalten, heißt es zunächst: Ruhe bewahren und keine übereilten Schritte durchführen! Viele Verbraucher tendieren dazu, nach der Ablehnung des Antrages einen neuen Versuch zu starten, und stellen einen weiteren Antrag bei einer anderen Bank. Theoretisch ist dies zwar eine Möglichkeit, allerdings ist diese Option kaum erfolgversprechend. Viel wichtiger ist es, die Gründe für die Ablehnung in Erfahrung zu bringen, um gezielt an Lösungen zu arbeiten. Je nachdem, was der eigentliche Ablehnungsgrund ist, gibt es zahlreiche Lösungsansätze.
Negative SCHUFA führte zur Ablehnung
Die Banken sind nicht dazu verpflichtet, den Verbrauchern Auskunft über die Gründe für die Ablehnung zu geben. Allerdings zeigen die Kreditinstitute häufig zumindest einige Gründe für die Ablehnung auf, wobei die SCHUFA-Abfrage in der Praxis als besonders häufig genannt wird. Wer eine negative SCHUFA aufweist, sollte zunächst damit beginnen, die gespeicherten Angaben zur eigenen Person zu überprüfen. Dafür ist die Abfrage einmal jährlich kostenfrei möglich. Tauchen hierbei Fehler bzw. viele Informationen auf, sollten die Verbraucher umgehend auf Änderung/Anpassung drängen. Sind die gespeicherten Informationen bei der Schutzgemeinschaft allerdings korrekt und ist die SCHUFA-Auskunft tatsächlich negativ (beispielsweise wegen Zahlungsverzug), gibt es dennoch Möglichkeiten für einen Kredit. Die Verbraucher könnten beispielsweise einen zweiten Kreditnehmer zu ihrem Antrag hinzufügen, der über eine ausreichende Bonität sowie regelmäßiges Einkommen verfügt. Wichtig: Diesen erneuten Antrag sollten die Verbraucher allerdings nicht bei einer neuen Bank stellen, sondern tatsächlich bei der Bank, die den vorherigen Antrag abgelehnt hat.
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Zu niedriges Einkommen: Kredit abgelehnt
Häufig ist auch das zu niedrige Einkommen der Grund dafür, weshalb ein Kredit abgelehnt wird. In diesem Fall haben die Antragsteller eingeschränktere Möglichkeiten, um eine geeignete Lösung zu finden. Dennoch gibt es natürlich Optionen. Sie können beispielsweise über eine Gehaltserhöhung mit ihrem Chef verhandeln oder weitere Einnahmequellen (zum Beispiel durch einen Nebenjob) nutzen. Können Verbraucher ihr monatliches Einkommen erhöhen, steht häufig einem nochmaligen späteren Kreditantrag und dessen positiver Bewilligung nichts mehr im Weg.
Darlehensvorstellungen anpassen
Eine weitere kurzfristige Möglichkeit kann es auch sein, die Darlehensvorstellungen anzupassen. Reicht das vorhandene Einkommen nicht aus, um den Kreditwunsch zu realisieren, sollten die Verbraucher die Höhe des angestrebten Darlehens noch einmal überdenken. Genügt es auch, wenn ein geringerer Betrag ausgezahlt wird? Dadurch reduzieren sich die monatlichen Raten, welche dann auch mit einem geringeren Einkommen realisiert werden könnten. Auch die Anpassung der Laufzeit ist eine Möglichkeit. Auf diese Weise wird die monatliche Rate ebenfalls reduziert, wenngleich dadurch höhere Zinszahlungen anfallen können. Welche Option hier infrage kommt und ob überhaupt eine der Möglichkeiten für die Verbraucher interessant ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich sollten sich die Verbraucher auch bei einer Kreditablehnung stets Zeit nehmen, um die Alternativen durchzurechnen, und keine voreiligen Entscheidungen treffen.
Kein pfändbares Einkommen: Ablehnung des Kredites
Die Verbraucher haben einen Kredit beantragt und verfügen theoretisch über ein hohes monatliches Einkommen, dennoch wird der Antrag abgelehnt. Für viele ist dies kaum zu verstehen. Der Blick auf die Einkommenscharakteristik zeigt allerdings, dass es deutliche Unterschiede zwischen den Einkommen gibt. Beamte haben die besten Chancen, problemlos einen Kredit zu erhalten. Auch Arbeitnehmer in einem unbefristeten und probefreien Anstellungsverhältnis erhalten häufig ohne große Anforderungen ein Darlehen. Anders hingegen sieht es allerdings aus, wenn der Antragsteller Lohnersatzleistungen bezieht. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Hartz IV
Zwar kann die Höhe der monatlichen Einnahmen zur Ratenzahlung völlig ausreichend sein, wer allerdings seine Einnahmen ausschließlich aus diesen Lohnersatzleistungen bezieht, wird keinen Kredit bekommen. Die Begründung ist einfach, denn diese Zahlungen sind nicht pfändbar. Genau darum geht es allerdings, wenn die Kreditnehmer eine Ratenzahlung nicht leisten bzw. die komplette Ratenzahlung gar nicht mehr bedienen können. Dann hat die Bank das Recht, das Einkommen bzw. Vermögen zu pfänden. Da allerdings die Lohnersatzleistungen von Rechts wegen nicht pfändbar sind, wird die Bank auch das zur Verfügung gestellte Darlehen nicht wiedererhalten.
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Lebensversicherung als Ausweg
Haben die Antragsteller allerdings eine Lebensversicherung, können sie dies bei ihrem Antrag vermerken. Häufig entscheiden die Banken auch dann positiv und sehen die Lebensversicherung als Pfand an. Dafür müssen die Kreditnehmer allerdings für die Dauer der Rückzahlung die Rechte an der Lebensversicherung an die Bank übereignen.
Zu jung oder zu alt: Kredit abgelehnt
Es mag verwunderlich klingen, doch trotz entsprechender Einkommenshöhe kann es aufgrund eines bestimmten Alters zur Ablehnung des Kredites kommen. Sind die Antragsteller beispielsweise zu jung oder zu alt, entscheiden sich viele Banken gegen die Bewilligung. Vor allem bei älteren Kreditnehmern ab 65 Jahren wird es bei den meisten Kreditinstituten schwierig oder unmöglich, einen Kredit zu erhalten. Diese Entscheidung beruht auf statistischen Annahmen, da die Sterblichkeitsrate ab diesem Alter erfahrungsgemäß um ein Vielfaches erhöht ist. Um das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren, lehnen deshalb viele Banken Antragsteller ab diesem Alter ab. Gleiches gilt für zu junge Kunden. Ihnen wird bei Banken häufig ein zu hohes Risiko (beispielsweise aufgrund von Jobwechsel) zugeschrieben.
Bürge als Lösung
Gerade bei diesem Ablehnungsgrund ist ein zweiter Kreditnehmer/Bürge häufig die einfachste Lösung. Wer beispielsweise seine Eltern oder den Lebens- oder Ehepartner miteinbezieht, hat auch im jungen Alter gute Chancen, um einen positiven Kreditbescheid zu bekommen. Gleiches gilt bei Antragstellern ab 65 Jahren. Sie können beispielsweise ihre Kinder oder den jüngeren Ehepartner in den Kreditvertrag mit aufnehmen und erhöhen damit ebenfalls ihre Chancen auf einen positiven Kreditbescheid. Doch gerade bei einem zweiten Kreditnehmer ist es wichtig, die zuverlässige Rückzahlung realistisch zu kalkulieren, um den Bürgen nicht unverschuldet in die finanzielle Pflicht nehmen zu müssen.
Online Kreditvergleich hilft bei Entscheidungsfindung
Ein persönliches Gespräch mit dem Bankberater kann zwar bei der Entscheidungsfindung für oder gegen einen Kredit helfen, doch häufig ist genau dieser Prozess äußerst zeitaufwendig. Deshalb gibt es mittlerweile online Möglichkeiten, um die Angebote der einzelnen Banken miteinander zu vergleichen. Wichtig ist, dass die Interessenten nicht bei jeder Bank einen Kredit beantragen, denn jede Anfrage wird in der SCHUFA gespeichert und kann sich nachteilig auf die Kreditentscheidung auswirken. Stattdessen ist es sinnvoll, dass die Interessenten die Konditionen sowie Bedingungen für Kredite vergleichen und erst dann einen Kredit online beantragen, wenn die Entscheidung für eine Bank gefallen ist.
Vergleichsrechner unterstützen
Nahezu jede Bank bietet mittlerweile online Rechner, mit deren Hilfe die Interessenten ihren Wunsch Kredit schnell berechnen können. Anhand des Kreditwunsches sowie der angestrebten Laufzeit ergibt sich schnell die monatliche Rate mit den Zinszahlungen. Wer die Ergebnisse direkt gegenüberstellt und dabei auch die Zugangsvoraussetzungen nicht außer Acht lässt, findet schnell seinen Traumkredit. Der Anruf bei einer Servicehotline bei der Bank kann ebenfalls dazu beitragen, um auftretende Fragen rasch zu klären, ohne dabei umständlich einen Termin in der Bank selbst vereinbaren zu müssen.
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Fazit: Kreditablehnung lässt sich oftmals umgehen
Wird ein Kredit abgelehnt, ist dies häufig für die Antragsteller ein Schock. Allerdings heißt es jetzt: Ruhe bewahren sowie nach Lösungsansätzen suchen. Häufig lassen sich die vermeintlichen Gründe für die Ablehnung ins Positive umkehren, sodass ein Kredit dennoch erhalten werden kann. Nach der Ablehnung sollten die Antragsteller die Gründe bei der Bank in Erfahrung bringen, um gezielt nach Lösungen zu suchen. Oft gilt die negative SCHUFA als wesentlicher Grund für die Ablehnung. Auch ein zu geringes Einkommen wird häufig als Ablehnungsgrund genannt. In beiden Fällen haben die Antragsteller die Möglichkeit, schnell und effizient eine Lösung zu finden: Ein zweiter Kreditnehmer (beispielsweise Ehepartner, Lebenspartner oder andere Teil der Familie) kann bei ausreichender Bonität in den Vertrag aufgenommen werden und damit die Chancen auf einen positiven Kreditbescheid erhöhen. Online Banken sind erfahrungsgemäß deutlich kulanter und haben im Vergleich zu klassischen Filialbanken noch günstigere Konditionen, sodass sich der Kreditantrag bei diesen Banken besonders lohnen kann.