GKFX schafft Nachschusspflicht vorzeitig ab – Jetzt ein geringeres Verlust-Risiko nutzen!
Juli 1, 2017 1:52 amDer Broker GKFX ändert seine Geschäftsbedingungen und schafft früher als vorgeschrieben die Nachschusspflicht ab. Damit reagiert der Broker auf die Allgemeinverfügung der BaFin vom 8. Mai 2017. Darin wurden CFDs mit Nachschusspflicht verboten und den Anbietern eine dreimonatige Übergangsfrist zur Änderung ihrer Geschäftsmodelle eingeräumt. Am 26. Juni 2017 traten bei GKFX nun bereits neue Regelungen hinsichtlich des Vertriebs und der Vermarktung seiner Produkte in Kraft. Damit setzt GKFX früher als gesetzlich vorgeschrieben die Anforderungen der BaFin um.
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Risiko negativer Kontosalden entfällt
Seit dem 26. Juni besteht damit für GKFX-Kunden das Risiko nicht mehr, negative Kontosalden einzugehen. Dies gilt für Kunden im deutschsprachigen Raum, die bereits ein Konto bei GKFX haben, ebenso wie für Neukunden. Damit stellt GKFX vorzeitig die Weichen, um seine Produkte weiterhin auf dem deutschen Markt anbieten zu dürfen. Der Broker nimmt hierzu eine Anpassung in seinen Risikohinweisen vor. Mit der Abschaffung der Nachschusspflicht ist das Verlustrisiko zukünftig ausschließlich auf die Finanzmittel beschränkt, die sich auf dem Kundenkonto befinden.
Nachschusspflicht kann zu hohen Verlusten führen
Die Nachschusspflicht gehörte bislang zu den größten Risiken im CFD-Handel und war daher der BaFin ein Dorn im Auge. Aufgrund der Nachschusspflicht, die bei vielen Brokern in den Konditionen verankert war, konnten die Verluste beim CFD-Trading weit über das eingesetzte Kapital hinausgehen und im Extremfall sogar das gesamte Vermögen des Traders umfassen. Das Verlustrisiko war damit in seiner Höhe gänzlich unbegrenzt, sofern keine andere Vereinbarung zwischen Trader und Broker bestand. Doch bereits vor dem Verbot durch die BaFin boten einige Broker Funktionen zur Risikobegrenzung an.
Sicherheitsleistung bereitstellen
Wenn bisher Verluste dazu geführt haben, dass das bereitgestellte Kapital auf dem Tradingkonto nicht mehr ausreichte, um die offenen CFD-Positionen des Traders zu unterlegen, so war der Kunde in der Pflicht, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die Sicherheit wiederherzustellen. Kam der Kunde dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, so konnte der Anbieter die offenen Positionen des Traders von sich aus schließen. Dieser Vorgang wird Zwangsglattstellung genannt.
Wenn im Falle einer Zwangsglattstellung dennoch weiterhin Verluste auf dem Handelskonto des Kunden verbleiben, haftet der Kunde für die gesamte Höhe der Verluste und ist zum Ausgleich seines Tradingkontos verpflichtet. Damit ist das Verlustrisiko nicht nur auf die Margin, die der Trader eingesetzt hat, begrenzt, sondern letztendlich auf sein gesamtes Vermögen.
Intervention durch die BaFin
Im Mai griff nun die Bundesfinanzaufsicht ein und verbot die Nachschusspflicht im CFD-Handel, wenn die Produkte an Privatanleger verkauft werden. Andere Hebelprodukte sind von dieser Regelung ausgenommen. Damit machte die BaFin zum ersten Mal von ihrem Recht Gebrauch, im Sinne des Anleger- und Verbraucherschutzes in den Markt für Finanzwetten einzugreifen und verbot die Vermarktung und den Verkauf von Differenzkontrakten an Privatanleger. CFDs ohne Nachschusspflicht sind jedoch weiterhin erlaubt.
Unkalkulierbares Risiko für Privatanleger
Die BaFin begründete ihre Entscheidung damit, dass für Privatanleger ein unkalkulierbares Verlustrisiko bestünde. Bereits im Dezember 2016 gab die BaFin ihre Pläne bekannt. Im Mai gab die Behörde den betroffenen Anbietern drei Monate Zeit, um entsprechend auf das Verbot zu reagieren. GKFX passte daher nun etwa sechs Wochen nach der Entscheidung sein Angebot an.
CFDs weiterhin beliebt
CFDs bleiben jedoch ein beliebtes Finanzinstrument. Anleger setzen mit Differenzkontrakten auf die Entwicklung des Kurses von Aktien, Rohstoffen oder anderen Basiswerten und können dabei auf steigende oder fallende Kurse setzen. Dabei setzen sie nicht direkt auf Aktien oder Indizes, sondern nur auf deren Kursentwicklung. Dies hat den Vorteil, dass der Kapitaleinsatz des Traders vergleichsweise gering ist. Entwickelt sich der Kurs des Basiswertes positiv, erhält der Trader seinen Gewinn. Erleidet er einen Verlust, muss er den Differenzbetrag an seinen Broker zahlen. Bei CFDs mit Nachschusspflicht kommen weitere Kosten auf den Trader zu, wenn die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz übersteigt. So können Anleger viel Geld verlieren.
GKFX reagiert auf Verbot
GKFX reagiert nun sehr rasch auf das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht durch die BaFin. Der Anbieter hofft, damit auch Anleger von CFDs zu überzeugen, die sich bisher aufgrund der Risiken vor einer Anlage in CFDs scheuten. GKFX wurde 2009 gegründet und ist vor allem im Forex- CFD-Handel auf Indizes, Aktien und Rohstoffe Aktiv. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in London. In Frankfurt am Main befindet sich eine Zweigstelle. Der Broker wird somit von der britischen Finanzaufsicht FCA wie auch von der BaFin reguliert.
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Der Broker GKFX
Mehrere Handelsplattformen zur Auswahl
Trader haben bei GKFX die Wahl, ob sie ihre Trades über den MetaTrader 4 oder eine webbasierte Plattform platzieren möchten. Eine mobile Trading-App bietet GKFX ebenfalls an. Der MetaTrader kann mit kostenlosen Add-ons erweitert werden. Für den automatisierten Handel steht der Expert Advisor zur Verfügung. Darüber hinaus freuen sich geraden Einsteiger über die zahlreichen Schulungsangebote. Besonders beliebt ist das Live-Trading, wo Einsteiger viele Tipps von erfahrenen Tradern bekommen. Darüber hinaus werden Analyse- und Research-Bereich auf der Webseite unter anderem aktuelle Marktkommentare von Experten veröffentlicht.
Attraktive Konditionen
Trader können bei GKFX zwischen vier Kontomodellen wählen. Für Privatanleger sind vor allem die Modelle „Variabel“ und „Fix“ interessant. Beide können ohne Mindesteinlage eröffnet werden. Das VIP-Konto ist mit einer Mindesteinlage von 25.000 Euro möglich und für Unternehmen steht ein separates Kontomodell zur Wahl. Die Konten unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der Lots und Spreads. Zudem bietet GKFX Hebel von bis zu 1:400 an. Der Handel erfolgt ohne Kommissionen. Zudem verspricht der Anbieter eine genaue Kursstellung und eine schnelle Orderausführung.
Fazit zur Abschaffung der GKFX Nachschusspflicht
GKFX reagiert auf das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht der BaFin. Nachdem die Finanzaufsicht im Mai dieses Finanzinstrument aus Verbraucherschutzgründen verboten hatte, gelten seit dem 26. Juni bei GKFX neue Regelungen. Damit darf der Broker auch weiterhin seine Produkte auf dem deutschen Markt anbieten. Mit der Nachschusspflicht war das Risiko verbunden, dass sich Verluste beim Trading auf das gesamte Vermögen des Traders auswirken konnten.