Kryptowährungen bei G20-Gipfel besprochen
Dezember 9, 2018 4:21 pmDie Staats- und Regierungschefs der G20 tauschten sich bei ihrem Treffen am letzten Wochenende in Buenos Aires auch über das Thema Kryptowährungen aus. Allerdings war dies wohl nur ein Randthema, da der Handelskonflikt zwischen den USA und China im Vordergrund stand. Dennoch enthielt die Abschlusserklärung eine Passsage zum Thema Kryptowährungen. Die Teilnehmer des Gipfels sehen durchaus die Möglichkeiten von digitalen Assets, aber auch die Gefahren beispielsweise in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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G20 sieht Vorteile von digitalen Assets
In Absatz 25 der acht Seiten umfassenden Abschlusserklärung heißt es, dass sich die Staats- und Regierungschefs darüber freuen, dass es weitere Fortschritte beim Aufbau einer widerstandsfähigen Finanzintermediation ohne Banken gibt. Man will sich jedoch weiter intensiv darum bemühen, dass die Vorteile der Technik im Finanzsektor angewendet werden können, aber auch Risiken senken.
Digitale Assets sollen zukünftig nach den Standards der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) reguliert werden. Auf diesem Weg soll Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus über Kryptowährungen verhindert werden. Die G20 halten sich auch offen, weitere Maßnahmen einzuleiten. Der internationale Arbeitskreis zur Bekämpfung von Geldwäsche ist damit in Zukunft auch für Kryptowährungen zuständig.
Geldwäsche verhindern
Die Aufgaben der FATF umfassen den Kampf gegen Geldwäsche. Die Organisation hat ihren Sitz bei der OECD in Paris und wurde 1989 in Folge des Gipfeltreffens der G7-Staaten gegründet. Auch die europäische Kommission und die OECD hatten Anteil an der Gründung der Organisation. Die FATF ist eine Expertengruppe, die Methoden im Bereich der Geldwäsche analysiert und so illegale Machenschaften aufdecken will.
Das Mandat der FATF wurde 2012 bis Ende des übernächsten Jahres verlängert. In den vergangenen knapp fast 30 Jahren gab die Organisation immer wieder Empfehlungen, aus denen später oftmals nationale Gesetze entstanden. Derzeit sind neben 35 Staaten mit der Europäischen Kommission und dem Golf-Kooperationsrat auch zwei Organisationen Mitglieder in der FATF.
Technologie wichtig für Finanzbranche
In der Abschlusserklärung des G20-Gipfels wurden somit die Vorteile und die Bedeutung der technologischen Innovationen für die Finanzbranche betont. Die Staats- und Regierungschefs erkennen die Chancen durch die neue Technik, warnen zugleich jedoch vor deren Gefahren. Eine Regulierung von Kryptowährungen ist daher aus ihrer Sicht notwendig. Dennoch wird durchaus eine offene Haltung der Staats- und Regierungschefs gegenüber Kryptowährungen deutlich.
Steuerliche Handhabung von Bitcoins
Auch gemeinsame Standards zur steuerlichen Behandlung von Bitcoins sind im Gespräch, sollen jedoch erst 2020 intensiver besprochen werden. Einige Medien berichten, dass die Staaten der G20 gemeinsame steuerliche Vorgaben für länderübergreifende Überweisungen planen. Hierzu findet sich jedoch keine genaue Information im Abschlusskommuniqué.
Die Medienberichte beziehen sich wohl auf den Absatz 26, in dem es heißt, dass man an einer gemeinsamen Lösung hinsichtlich des Einflusses der Digitalisierung auf das internationale Steuersystem arbeiten will. Hierüber sprachen die Finanzminister der G20 schon bei ihrem Treffen im März. In Buenos Aires wurde dem also nichts Neues hinzugefügt. Das Thema soll erst in zwei Jahren wieder intensiver besprochen werden.
Gemeinsam gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen
Einen Vorstoß wagte in den letzten Tagen wohl Indien. Das Land startet eine Initiative mit einer Liste von neun Punkten, die den G20-Staaten vorgelegt wurde. Man rief die G20 dazu auf, stärker gegen Wirtschaftsstraftäter vorzugehen, auch bei Straftaten mit Bezug zu Kryptowährungen. Narendra Modi, der Premierminister Indiens, rief die FATF dazu auf, Prioritäten zu setzen und verstärkt auf internationale Zusammenarbeit zu setzen. Eine Verbesserung des weltweiten Informationsaustauschs könnte dabei helfen, Straftaten aufzuklären.
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Japan Vorreiter bei Regulierung von Kryptowährungen
Weiterhin zeigen sich viele Staaten zurückhaltend bei der Regulierung von Kryptowährungen. Japan präsentiert sich hier jedoch schon seit einigen Jahren als Vorreiter. Vor etwa sechs Wochen wurde eine Stellungnahme der Finanzaufsicht des Landes bekannt. Darin kündigte man weitere Vorgaben und Regulierungen für die Einführung neuer Kryptowährungen an. Ein Entwurf könnte Anfang des kommenden Jahres fertig sein.
Unter Umständen führt die Financial Services Agency (FSA) also Anfang 2019 neue Regeln ein. Es könnten mehrere sogenannte Revisionsgesetze in Kraft treten, die sich auf das bereits existierende Börsenrecht und auch auf neue Finanzinstrumente beziehen. In diesem Falle wären neben existierenden Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ripple auch neue ICOs von den Gesetzesänderungen betroffen. Die Behörde könnte auch das Zahlungsdienstgesetz Japans verändern. Hier ist eine Obergrenze für Investitionen von Einzelpersonen im Gespräch.
Behörde über ICOs informieren
Die japanische Finanzaufsichtsbehörde möchte mit ihren Bestrebungen wohl vor allem privaten Anleger vor zu riskanten Anlagen schützen. Wenn in Zukunft neue ICOs geplant sind, müssen die Anbieter von Token möglicherweise bald eine Genehmigung der FSA vorweisen können. Eine Anmeldung bei der Behörde hinsichtlich ihrer Aktivitäten wäre daher notwendig. Japan geht damit wohl bei der Regulierung von Kryptowährungen schneller voran als andere Staaten der G20 und baut so seine Vorreiterrolle bei der Regulierung weiter aus.
Gesetzesänderungen auch in Deutschland möglich
In Deutschland gibt es ebenfalls Neuigkeiten zur Regulierung von Kryptowährungen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Kammergerichts in Berlin im Oktober. Die Folgen darauf könnten die gesamte Kryptobranche in Deutschland betreffen. Unter Umstände werden auch die Zuständigkeiten der BaFin gestärkt.
Das Kammergericht in Berlin kam zu der Auffassung, dass Anbieter von Bitcoin-Börsen keine Lizenz der BaFin benötigen, um eine solche Börse zu eröffnen. Verhandelt wurde der Fall eines Mannes, der eine eigenen Handelsplattform für Bitcoins aufgebaut hatte. Das Gericht vertrat zudem die Ansicht, dass es sich bei Bitcoins nicht um ein Finanzinstrument im eigentlichen Sinne und damit auch nicht um eine Rechnungseinheit handelt. Diese Ansicht vertritt die BaFin allerdings schon seit einigen Jahren und hat damit womöglich vorschnell gehandelt.
Laut Gericht keine BaFin-Lizenz notwendig
Laut dem Kammergericht Berlin wird für die Eröffnung einer Bitcoin-Börse keine Lizenz benötigt. Ähnliches gilt wohl auch für den Handel mit anderen Kryptowährungen. Eine Zustimmung der BaFin bei der Eröffnung einer Handelsplattform für Kryptowährungen ist daher nicht notwendig. Die BaFin ist zudem aus Sicht des Gerichts nicht für die Erteilung einer solchen Lizenz zuständig.
Von der Bundesregierung kommt Kritik am Urteil des Kammergerichts in Berlin. Das Finanzministerium äußerte sich zu dem Fall und zweifelt daran, dass das Gericht mit seiner Einschätzung richtig liegt. Beim Finanzministerium sieht man es nicht als gerechtfertigt an, dass eine Börse ohne Lizenz arbeiten darf und will sogar die Position der BaFin bei Fragen rund um Kryptowährungen stärken. Die FDP fordert zudem eine Strategie für Kryptowährungen auf dem deutschen Markt.
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Mehr Befugnisse für BaFin denkbar
Medienberichten zufolge strebt die Bundesregierung Maßnahmen an, die die Entscheidungsmöglichkeiten der BaFin bei Fragen rund um Kryptowährungen und Handelsplattformen stärken. Sogar eine Gesetzesänderung scheint möglich. So könnte eine Erlaubnispflicht angestrebt werden.
Jede Kryptobörse, die auf dem deutschen Markt arbeiten will, müsste dann über eine Genehmigung der BaFin verfügen. Ohne Antrag bei der Finanzaufsicht wäre es dann nicht mehr möglich, eine solche Handelsplattform zu eröffnen. Die Bundesregierung teilt somit nicht die Ansicht des Berliner Gerichts.
Bitcoins kein gesetzliches Zahlungsmittel
Bitcoins gelten in Deutschland weiterhin nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Die BaFin bestätigte bereits 2013 nach einer Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, dass es sich aus Ihrer Sicht bei Bitcoins um eine Rechnungseinheit nach dem Kreditwesengesetz handelt. Außerdem sieht die Behörde Bitcoins als eine Form privaten Geldes, dass mit Devisen vergleichbar ist.
Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins müssen versteuert werden und gelten als privates Veräußerungsgeschäft. Ein Tausch von Bitcoins in andere Währungen und umgekehrt ist dagegen steuerfrei. Der EuGH entschied im Herbst 2015, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoins keine Mehrwertsteuer fällig wird. Das Finanzministerium folgte dieser Einschätzung Anfang des Jahres ebenfalls.
Fazit: Internationale Regulierung von Kryptowährungen angestrebt
Die Staats- und Regierungschefs der G20 tauschten sich kürzlich auf ihrem Treffen in Buenos Aires auch über Kryptowährungen aus. Das Thema fand zudem Eingang in die Abschlusserklärung. Darin betonte man die Fortschritte der Technologie und deren Bedeutung für die Finanzbranche, verwies aber auch auf Gefahren. Die G20-Staaten einigten sich darauf, dass die Regulierung von Kryptowährungen künftig nach den Vorgaben der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) erfolgen soll.
Auch die Versteuerung von Kryptowährungen ist ein Thema für die G20-Staaten, über dass sich die Finanzminister der Staatengemeinschaft bereits bei ihrem Treffen im März unterhielten. In der aktuellen Abschlusserklärung findet sich hierzu keine genaue Aussage, man sprach aber den Einfluss der Digitalisierung auf das internationale Steuersystem an. Das Thema könnte im nächsten und übernachteten Jahr erneut auf die Tagesordnung kommen.
Derweil gehen einige G20-Staaten bei der Regulierung von Kryptowährungen schneller voran. Die Finanzaufsichtsbehörde Japans arbeitet derzeit wohl an einem Entwurf für weitere Regelungen, der Anfang 2019 veröffentlicht werden könnte. Auch weitere Gesetzesänderungen sind denkbar. Unter Umständen müssen in Japan bald ICOs neuer Tokens bei der Finanzaufsicht angemeldet werden.
Auch in Deutschland sind Gesetzesänderungen denkbar. Das Kammergericht in Berlin widersprach kürzlich der Auffassung der BaFin, dass es sich bei Bitcoins um eine Rechnungseinheit handelt. Zudem sein für die Eröffnung einer Bitcoin-Börse keine Lizenz der BaFin notwendig. Das Bundesfinanzministerium vertritt ebenso wie die Bundesregierung eine andere Ansicht und könnte die Entscheidungsmöglichkeiten der BaFin erweitern.