Die EU droht Google mit Strafe
April 16, 2015 5:00 pmDie EU droht Suchmaschinen-Riese Google offiziell mit einer Milliardenstrafe. Damit verschärft sich der Ton in dem bereits seit fünf Jahren laufenden Verfahren erneut. Die EU wirft dem Konzern unfairen Wettbewerb vor.
Google droht Strafe von über 6 Milliarden Euro
Google würde nach Vorwürfen der EU-Kommission seinen hohen Marktanteil von bis zu 90 % ausnutzen, um den Wettbewerb zu verhindern und seine eigenen Dienste bevorzugen. Dadurch würde dem Nutzer nicht das beste Ergebnis angezeigt werden, sondern das, das für Google finanziell lohnenswerteste. Zudem würde die eigene Software dadurch weiter verbreitet, dass Smartphone-Hersteller, die Googles Betriebssystem Android nutzen, diese vorinstallieren müsste und dabei auch nicht zusätzlich auf Konkurrenzangebote zurückgreifen dürften.
Google läuft nun in Gefahr, dass die EU eine umfassende Änderung der Geschäftspraxis als Auflage fordert. Zudem droht eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, was mehr als sechs Milliarden Euro wären. Google besitzt zwar Geldreserven in Höhe von über 60 Milliarden US-Dollar, eine Änderung bei den Sucherergebnissen könnte den Konzern, der seine Suchmaschinenergebnisse für Nutzer kostenlos anbietet, jedoch dennoch empfindlich treffen.
Google hat nun zehn Wochen Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Eine Anpassung der Vorwürfe durch die EU scheint möglich. Setzt sie dennoch eine Strafe fest, kann das Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen. Akzeptiert der Konzern die Auflagen nicht, könnte der Prozess Jahre dauern. Google hatte bereits angekündigt, sich gegen die EU-Beschwerde zu wehren.
Wettbewerbsschädigendes Verhalten als Hauptvorwurf
Ursache für das Verfahren sind Beschwerden von rund 20 Firmen, darunter auch Konkurrent Microsoft, Expedia, Ciao, Tripadvisor und Yelp. Im bereits seit fünf Jahren laufenden Verfahren bot Google insgesamt drei Mal an, die Anzeige der Suchergebnisse zu ändern. Die Kommission betrachtet die Vorschläge allerdings als nicht weitreichend genug.
Gegen Google werden in regelmäßigen Abständen Vorwürfe laut, die auf wettbewerbsschädigendes Verhalten hinweisen. So soll der Konzern im Jahr 2012 unerlaubt Inhalte von Unternehmen verwendet und als eigene dargestellt haben. So nutzte die Suchmaschine beispielsweise Kundenbewertungen von anderen Webseiten. Als diese sich beschwerten, drohte Google damit, sie in den Suchmaschinen künftig gar nicht mehr zu berücksichtigen, worauf Teile der Betroffenen dem Vorgehen zustimmten. Auch Links zu bestimmten Firmen soll Google abgewertet oder sogar gar nicht mehr angezeigt haben, vor allem wenn sie mit anderen Suchmaschinen zusammenarbeiteten. Aufgrund dieser Vorwürfe ermittelten sowohl die US-Handelsbehörde FTC als auch die EU-Wettbewerbsaufsicht. Die FTC hat ihre Ermittlungen allerdings inzwischen eingestellt.
Jetzt Konto beim Testsieger XTB eröffnenCFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 77% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Google-Shopping nicht neutral
Im Fokus der Vorwürfe steht nun allerdings vor allem die Google-Suche nach Produkten. Hier zeigt die Suchmaschine an prominenter Stelle Ergebnisse durch Google Shopping an. Sie werden in einem gesonderten Kasten angezeigt und enthalten Anbieter, die für die Teilnahme an Google Shopping zahlen. Selbst wenn nur ein Angebot angezeigt wird, klassifiziert die EU dies als Preisvergleich, das den Verbraucher schädige und den Wettbewerb verhindere. Google ist hingegen der Meinung, dass die Google Suche als Werbung eingeordnet werden muss. Da Werbung innerhalb der Suchergebnisse erscheinen darf, wäre das Vorgehen nach dieser Definition rechtens.
Die Vorwürfe gegen Google Shopping werfen noch mehr Fragen auf. Google reagiert auf Suchanfragen immer häufiger mit direkten Antworten zulasten von reinen Linklisten. Karten und biografische Informationen werden immer häufiger an prominenter Stelle angezeigt und sollen dem Nutzer das schnelle Auffinden von Informationen erleichtern. Auch hier könnte die EU einwenden, dass durch dieses Vorgehen Drittanbieter geschädigt werden. Die Webseiten werden weniger häufig aufgerufen und damit ebenfalls finanziell geschädigt.
Die EU behandelt mit ihren Vorwürfen also unter Umständen sogar ein grundsätzliches Problem. Die Veränderung der Suchmaschine von einer reinen Linkliste hin zu verfeinerten und intelligenteren Ergebnissen, die dem User einen Mehrwert bieten, wird auf diese Weise von der EU grundsätzlich infrage gestellt. Anderen Anbietern wie Microsoft und Apple scheint dies mit Cortana und Siri allerdings erlaubt zu sein. Damit ständen die Weiterentwicklungen bei Google zu unrecht in der Kritik und die Vorwürfe wären einseitig. Demzufolge halten manche Experten die Beschwerde der EU für nicht haltbar.
Google stellt zu hohe Anforderungen an Partner
Ein weiteres Problem sieht die EU in der Vermarktung von Google-Apps über Android. Laut der Kommission soll Google Hersteller von mobilen Endgeräten dazu gezwungen haben, ausschließlich Anwendungen und Dienste vorzuinstallieren, die von Google stammen. Der Ursprung dieses Vorwurfes wurde bislang jedoch noch nicht näher erläutert.
Auch die Koppelung und Bündelung von verschiedenen Anwendungen und Diensten von Google mit anderen Anwendungen, Diensten und Anwendungsprogrammierschnittstellen gefällt der EU-Kommission nicht. Allerdings ist auch dieses Vorgehen durchaus auch bei anderen Herstellern üblich.
Ein weiterer Vorwurf lautet, dass Google seine Partner in der Open Handset Alliance dazu verpflichtet haben soll, keine Geräte mit Android-Forks zu fertigen oder auszuliefern. Dass dies tatsächlich so sein könnte, ist bereits seit einigen Jahren bekannt. So hatte beispielsweise der Versandhändler Amazon Probleme, einen Hersteller für sein geplantes Smartphone Fire Phone zu finden. Bislang galt dieser Vorwurf jedoch als unbestätigt. Sollten die EU-Ermittlungen dies bestätigen, hätte Google in diesem Punkt unzweifelhaft den Wettbewerb verhindert.