Consorsbank MiFID II – ab 2018 mehr Übersicht & Transparenz
Dezember 15, 2017 1:21 pmAm 3. Januar 2018 tritt die MiFID-II-Richlinie in ganz Europa in kraft. Auch die Consorsbank erfüllt die neue Richtlinie für mehr Übersicht und Transparenz auf dem europäischen Finanzmarkt. Die Neuerungen dienen dem Anlegerschutz. Dabei soll es mehr standardisierte Informationen über Finanzprodukte und lückenlose Details zu Kosten von Produkten und Transaktionen geben. Finanzdienstleister haben die Verpflichtung, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln. Dies entspricht auch dem Anspruch der Consorsbank.
Die MiFID-II-Richtlinien umfassen unter anderem eine persönliche Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel, neue Basisinformationsblätter und ein lückenloses Reporting der Transaktionskosten. Für Anleger bedeutet dies einen besseren Überblick, mehr Informationen und detaillierte Angaben aller Kosten.
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1. Quartalsbericht und Jahreskostenreport
Die Consorsbank setzt die neuen Standards zum Reporting künftig durch einen Quartalsbericht um. Darin erhalten alle Anleger ein regelmäßiges Update zu ihren Wertpapieren. In einem Depotauszug erhalten Kunden einmal im Quartal eine aktuelle Übersicht ihres Depots. Hier werden die Stichtagsbestände zu Bewertungskursen angegeben.
Wenn es zu Verlusten kommt, informiert die Consorsbank ihre Kunden mit einem sogenannten Verlustschwellenreport, sobald die gesetzliche Verlustschwelle bei Derivaten erreicht ist. Dieser wird automatisch ins OnlineArchiv oder den Postversand eingestellt. Den ersten Report erhalten die Kunden bei einer Verlustschwelle von zehn Prozent. Danach wird in Schritten von zehn Prozent jeweils ein weiterer Report versendet.
In einem Jahreskostenreport werden alle angefallenen Kosten eines Jahres aufgelistet. Dazu gehören Ausgabegebühren, Transaktionskosten, Fondskosten, Bestandsprovisionen, Devisenkursmargen und Handelsplatzentgelte.
Basisinformationsblätter zu allen Finanzprodukten
Die PRIIP-Verordnung (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) wurde Ende 2014 beschlossen und soll ebenfalls ab Anfang Januar umgesetzt werden. Auch diese Verordnung dient dazu, den Anlegerschutz und das Vertrauen von Kleinanlegern in die Finanzmärkte zu verbessern.
Für alle verpackten Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte, sogenannte PRIIPS (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) müssen einheitliche Basisinformationsblätter (englisch: Key Information Documents) erstellt werden, die alle wichtigen Informationen zu einem Finanzprodukt enthalten. So soll auch die Vergleichbarkeit der PRIIPS erhöht werden. Zu diesen Finanzprodukten gehören unter anderem Derivate und geschlossene und offene Investmentfonds.
Die Informationsblätter sollen für den Kunden gut lesbar und nicht zu umfangreich sein. Inhaltlich werden unter anderem die Merkmale des Produktes, Informationen zu Wertentwicklung und Informationen zu Kosten und Risiken aufgelistet. Die Informationsblätter sollen von jedem Anbieter für Finanzprodukte erstellt werden.
2. Transparenz bei Kosten
Transparente Kosten sind bei der Consorsbank schon lange selbstverständlich. Der Finanzdienstleister erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. In Zukunft gehört dazu auch, bei allen Orders vor und nach dem Geschäftsabschluss und auch während der Haltedauer alle Kosten des Trades individuell aufzulisten.
Beim sogenannten Ex-ante Kostenausweis erhalten Anleger bei der Ordererteilung eine genaue Aufstellung aller Kosten, mit denen sie rechnen können. Anleger erfahren darin auch, wie sich die Kosten auf die Rendite auswirken können. Bei einigen Wertpapiergattungen ist auch ein standardisierter Kostenausweis vorgesehen. Dafür stellt die Conosorsbank Kostenbeispiele auf ihre Webseite. Die Consorsbank stellt zudem jährlich die Top-5-Handelsplätze vor. Diese werden ausgehend vom Handelsvolumen bewertet. Die Kunden der Consorsbank erhalten einmal im Jahr eine entsprechende Übersicht. Darin werden die Handelsplätze aufgrund ihrer Ausführungsqualität und nach Klassen der Finanzinstrumente unterteilt.
MiFID II löst MiFID I ab
Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID, genauer gesagt die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, wurde 2007 eingeführt und soll zu 3. Januar 2018 durch die Richtlinie 2014/65/EU, also MiFID II, ersetzt werden. Die MiFID-Richtlinie dient der Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt und hat ihren Ursprung im Jahr 2006. Damals veröffentlichte die Europäische Kommission Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie. Seit dem 1. November 2007 ist die MiFID-Richtlinie europaweit in kraft.
Anlegerschutz und Transparenz
Hinsichtlich des Anlegerschutzes und der Transparenz an den Finanzmärkten waren schon damals Eignung (suitability), Angemessenheit (appropriateness) und beste Ausführung (best execution) die wichtigsten Schlagworte. Bei der Empfehlung einer Anlage sollen Anbieter die Eignung der empfohlenen Anlage für den Kunden und sein Risikoprofil im Auge behalten. Die Anlageempfehlung soll zudem angemessen hinsichtlich der Erwartungen und des Verständnisses des Anlegers sein. Zudem verpflichteten sich Anleger, die Ausführung auf den besten Ausführungsplätzen hinsichtlich Kosten, Ausführungswahrscheinlichkeit und Schnelligkeit zu ermöglichen. Die Best Execution muss ebenso wie andere Vorgaben ausreichend dokumentiert und archiviert werden.
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3. Erweiterungen 2009 beschlossen
Beim G20-Treffen in Pittsburgh wurden 2009 weitere Maßnahmen beschlossen. Dazu gehörte unter anderem, dass standardisierte Kontrakte im Idealfall über Handelsplattformen gehandelt und über sogenannte Central Counterparts abgewickelt werden sollen. Bei Over-the-counter-Kontrakten wird die Hinterlegung eines höheren Risikokapitals gefordert. Neben den PRIIP-Richtlinien kamen in den vergangenen Jahren weitere Maßnahmen und Regelungen hinzu, die im Zusammenhang mit MiFID II umgesetzt werden sollen oder mit MiFID II korrespondieren.
Consorsbank 1994 gegründet
Die Consorsbank (früher Cortal Consors) gehört zur französischen Großbank BNP Paribas und hat sich zu einem der führenden Onlinebroker in Europa entwickelt. Die Consorsbank wurde 1994 gegründet und firmiert seit 2014 unter dem jetzigen Namen. Der Broker fällt immer wieder mit innovativen Ideen und Handelsplattformen auf. Bei Einsteigern ist beispielsweise der ActiveTrader sehr beliebt. Neben dem Angebot als Broker werden auch Dienstleistungen einer Vollbank wie ein Girokonto oder Tagesgeld an.
4. Wertpapierhandel und Finanzierungslösungen
Darüber hinaus wird der Wertpapierhandel angeboten, aber auch Sparangebote oder Vorsorge- und Finanzierungslösungen über Kooperationspartner. Mit der Finance Lounge in Nürnberg gehört auch eine Vermögensberatung zu den Partnern der Consorsbank. Das Brokerage-Angebot richtet sich vor allem an Trader, die selbst über ihre Anlagen entscheiden möchte. Tradern steht bei Fragen ein Finanzexperte als Ansprechpartner zur Seite.
Handel an vielen Börsenplätzen
Das Angebot der Consorsbank umfasst neben allen deutschen Börsenplätzen auch 22 Auslandsbörsen und 21 Partner im außerbörslichen Direkthandel. Meinungen von Analysten, Chartanalysen oder interaktive Charts runden das Angebot ab. Für Orderänderungen wie dem Anpassen von Stops werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Angebote für Daytrader
Für Daytrader bietet die Consorsbank ein zugeschnittenes Angebot mit Rabatten auf Ordergebühren und anderen Vergünstigungen wie den kostenlosen Zugang zur Handelsplattform und zu Kursdaten in Echtzeit an. Sogenannte „StarTrader“ erhalten bei mehr als 9.000 Trades im Jahr einen Rabatt von bis zu 40 Prozent auf die Orderprovisionen. Bei über 20.000 Trades im Jahr beträgt die Provision nur 0,04 Prozent des Ordervolumens. Daytrader können mit einem Hebel von bis zu fünf handeln. Außerdem ist das Intraday- und Overnight-Shortselling erlaubt. Auch die Handelsplattformen ActiveTrader Pro und der Premium Trader sind auf die Ansprüche von Daytradern abgestimmt. Darüber hinaus bietet die Consorsbank den Handel mit Futures, Zertifikaten, Fonds und ETFs an.
5. Fazit
Die Consorsbank reagiert auf die Umsetzung der MiFID-II-Richtlinie ab dem 3. Januar 2018. Unter anderem wird aufgrund neuer Reporting-Standards quartalsweise ein Update für alle Anleger zu deren Wertpapieren erstellt. Auch ein neuer Report zu Verlusten wird eingeführt. Darüber hinaus stellt die Consorsbank in einem Jahreskostenreport alle Kosten für ein Jahr zusammen und informiert in Basisinformationsblättern genau über ihre Produkte.