Commerzbank Freistellungsauftrag 2024 – downloaden, ausfüllen, abschicken
Mai 11, 2014 6:55 pmEin Freistellungsauftrag für Kapitalerträge kann unnötige Steuerabzüge ersparen. Auf diese Art sorgen Sie dafür, dass keine Abgeltungssteuern abgezogen werden – vorausgesetzt die Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag nicht. Mittlerweile genügt es, wenn Sie einen Freistellungsauftrag pro Finanzinstitut stellen. Dieser gilt für alle dort befindlichen Kontos und Depots. Online können Sie einen solchen Antrag bei der Commerzbank nicht ausfüllen – was bei anderen Banken allerdings ebenfalls unüblich ist. Aber Sie können sich den Antrag problemlos downloaden, ihn ausfüllen und abschicken. In den Commerzbank Freistellungsauftrag FAQ können Sie sich eingehend informieren.
Der Freistellungsauftrag bei der Commerzbank in der Übersicht:
- Freistellungsauftrag downloaden, ausfüllen und abschicken.
- Kann auch gemeinsam für Ehepaare ausgefüllt werden.
- Vorsicht bei der Aufteilung des Sparerpauschbetrags.
- Zuviel gezahltes Geld können Sie zurückholen.
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Achten Sie darauf, dass Ihre Erträge die betreffenden Höchstbeträge nicht überschreiten und bei Ehepaaren die notwendigen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllt sind.
1.) Tipps zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags: Einfach und übersichtlich
Das betreffende Formular ist leicht verständlich. Die wichtigen Aspekte, auf die Sie beim Ausfüllen achten sollten im Überblick:
- Vergessen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer Sie ist unbedingt notwendig, damit Ihr Antrag gültig ist.
- Außerdem benötigen Sie Ihre Kundennummer.
- Wollen Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Finanzinstitute aufteilen, ist es wichtig, dass Sie einen entsprechenden Höchstbetrag eingeben, bis zu dem Kapitalerträge vom Steuerabzug freigestellt werden. Andernfalls können Sie sich einfach für den gesamten Sparerpauschbetrag entscheiden.
Beachten Sie, dass für die Gültigkeit Ihres Antrags das Datum entscheidend ist, an dem dieser bei der Commerzbank eingeht. Deshalb sollten Sie den Antrag so bald wie möglich entweder in der nächsten Filiale einreichen oder ihn einschicken. Am besten füllen Sie gleich bei Eröffnung eines Kontos oder Depots einen Freistellungsauftrag aus.
2.) Der Sparerpauschbetrag: Ein Freibetrag für Steuerzahler
Es handelt sich beim Sparerpauschbetrag um einen Freibetrag. Das deutsche Einkommenssteuergesetz stellt Kapitaleinkünfte bis zu einer Summe von 801,- Euro bei Einzelpersonen und 1602,- Euro bei verheirateten Paaren steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag ist der Nachfolger des Sparerfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags und wurde 2009 zusammen mit der Abgeltungssteuer eingeführt.
Für Anleger wichtig zu wissen: Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind in voller Höhe steuerpflichtig, die sogenannte Spekulationsfrist, die Steuerfreiheit für mindestens ein Jahr für die Kursgewinne vorsah, ist seit 2009 nicht mehr gültig.
Die Bank muss wissen, bis zu welcher Höhe der Betrag freigestellt werden soll. Das scheint auf den ersten Blick verwunderlich, da die Beträge rechtlich für Einzelpersonen oder Ehegatten festgesetzt sind. Die Frage wird aber deshalb gestellt, falls bei mehreren Kreditinstituten ein Freistellungsauftrag in Auftrag gegeben wird – denn dieses Vorgehen ist möglich. Nicht nur die eigenen Angaben zählen, selbstverständlich sichert sich der Fiskus weiter ab, um zu verhindern, dass Steuerpflichtige bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag stellen und dann in der Summe den Freibetrag überschreiten. Banken müssen dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der vom Quellensteuerabzug freigestellten Kapitalerträge jährlich elektronisch mitteilen (§ 45d EStG).
Besonders in den Fällen einer Aufteilung auf unterschiedliche Kreditinstitute treten häufig Fehler oder Irrtümer auf, da sich die Beantragung für den Steuerzahler natürlich etwas verkompliziert.
Worauf Sie achten sollten, damit Ihnen diese Fehler nicht unterlaufen, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.
3.) Wichtig bei Freistellungsaufträgen: Nicht den Sparerpauschbetrag überschreiten
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Sie Ihren Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Wenn Sie ihn auf mehrere Institute aufteilen, dürfen Sie den Überblick nicht verlieren. Ansonsten müssen Sie im Wiederholungsfall sogar mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Der Freistellungsantrag ist ein Jahr gültig! Ist der Antrag einmal eingereicht, gilt er für das komplette Jahr. Kündigen können Sie ihn erst wieder zum 31. Dezember. Änderungen sind jedoch auch während des Jahres möglich. Stellen Sie mit Ihrem Partner einen gemeinsamen Antrag, muss dieser geändert werden, wenn der Name bei einer Heirat gewechselt wird. Ihr Partner darf übrigens nicht dauerhaft von Ihnen getrennt leben. Sie müssen jedoch in einer Ehe nicht einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen. Genauso kann jeder Partner einzeln seinen Sparerpauschbetrag nutzen.
4.) Commerzbank Freistellungsauftrag FAQ – Tipps im Überblick:
- Den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten (kann eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen).
- Der Freistellungsauftrag gilt für ein Jahr (erst dann kann er gekündigt werden).
- Änderungen sind jederzeit möglich.
- Ehepartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen oder ihn aufteilen.
Commerzbank Freistellungsauftrag FAQ : Zu viel gezahlt – so holen Sie sich das Geld zurück
Wenn Sie bei der Aufteilung der Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken einen Fehler gemacht und deshalb zu viel Abgeltungssteuer gezahlt haben, können Sie diese wieder zurückholen. Dieser Vorgang funktioniert über die Einkommenssteuer. Das entsprechende Formular, das Sie dazu ausfüllen müssen, hat die Bezeichnung „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. Dort geben Sie Ihre Kapitalerträge und die gezahlte Abgeltungssteuer an. Liegen die Erträge unterhalb des Sparerpauschbetrags, erstattet Ihnen das Finanzamt die Überzahlung oder verrechnet diese mit der Einkommensteuerschuld.
5.) Commerzbank Freistellungsauftrag FAQ – Drei Vorteile im Überblick:
1. Mit dem Freistellungsauftrag wird eine Vereinfachung erzielt: Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags und des Werbungskostenpauschbetrags unterliegen nicht der Einkommensteuer. Sie sollten also den Freibetrag ausschöpfen oder sinnvoll verteilen. Sonst müssen Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und die einbehaltene Steuer in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die einbehaltene Steuer wird dann wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet.
2. Selbst wenn Sie bei verschiedenen Kreditinstituten sind, können die den Sparerpauschbetrag vollständig ausnutzen: Stellen Sie bei allen Instituten einen Freistellungsantrag. Achten Sie darauf, die richtigen Angaben zu machen und mit den Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag insgesamt nicht zu überschreiten!
3. Klarer Vorteil für Verheiratete: Der Sparerpauschbetrag erhöht sich um das Doppelte. Lassen Sie sich also gemeinsam veranschlagen, wenn Sie die Möglichkeit haben.
6.) Fazit Commerzbank Freistellungsauftrag FAQ : Geld und Nerven sparen
Handeln Sie überlegt und rechnen Sie gründlich. Ein Freistellungsauftrag bei der Commerzbank spart Ihnen Geld und Nerven. Er ist einfach und schnell ausgefüllt und wird von der Bank zügig bearbeitet. Allerdings sollten Sie dabei auf ein paar wesentliche Dinge achten. Das gilt vor allem, wenn Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Finanzinstitute aufteilen. Rechenfehler können dazu führen, dass Ihnen zu viel Abgeltungssteuer abgezogen wird oder Sie insgesamt einen zu hohen Betrag angeben. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar eine Ordnungsstrafe zahlen. Sollten Sie jedoch alles im Überblick haben, ist der Freistellungsauftrag eine nützliche Hilfe.
Bildquelle:Commerzbank AG